IT-Recht

Das IT-Recht ist kein festes Rechtsgebiet. Es definiert sich durch die rechtlichen Anforderungen an IT-Systeme und Fernkommunikation. Das IT-Recht bildet damit eine wichtige Schnittmenge aus Leistungen des des Verbraucherrechts, Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts. Aber auch allgemeine zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschlüssen im Internet gehören zum IT-Recht. Diese interdisziplinären Anforderungen machen es Unternehmen heute leider mehr denn je schwer, mit den rechtlichen Bedingungen, die sie erfüllen müssen Schritt zu halten. An diesem Punkt setzt unsere Beratung an, indem wir Ihnen die volle Konzentration auf Ihr Kerngeschäft wieder ermöglichen. Egal in welchem Bereich Sie mit dem IT-Recht in Verbindung kommen, ob als klassischer Showbetreiber, als Entrepreneur mit einer bahnbrechenden neuen Geschäftsidee oder bei datenschutzsensitiven Tätigkeiten – wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wir sind hoch spezialisiert auf das IT-Recht. Ein Großteil unserer Mandanten kommt aus den sog. Neuen Medien. Das Beratungsspektrum deckt dabei Rechtsfragen in Verbindung mit Online-Marktplätzen und -Communities, betreffend Domainrecht, e-commerce und Kaufrecht ebenso ab, wie werberechtliche Aspekte (Google Ads, Wettbewerbsrecht), Fragen der Providerhaftung, des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs und des Datenschutzrechtes. Zudem wird die Abwehr oder Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (Abmahnungen) und einstweiligen Verfügung oder die Vertretung in Hauptsacheverfahren übernommen.

Darüber hinaus können IT-Dienstleister hinsichtlich AGB, Softwareerstellungsverträgen, Pflichtenhefterstellung, Lizenzierung und Nutzung von Open Source Applikationen, Rechtsfragen des mobile commerce und der Vergabe von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand rechtlich betreut werden.

Vielfach sind auch Verbraucher durch die Neuen Medien rechtlich betroffen, sei es bei Vertragsschlüssen über das Internet oder als Opfer von Abmahnungen. Die Kanzlei Leineweber hilft Ihnen gerne, etwaige Ansprüche abzuwehren oder die Streitigkeiten kostengünstig beizulegen.