Kosten

Es bestehen grundsätzlich zwei mögliche Berechnungsmethoden für die Kosten eines Rechtsanwaltes. Entweder wird nach dem sog. Streitwert abgerechnet. Hierfür fallen gesetzlich festgelegte Gebühren an. Alternativ kann eine Abrechnung auf Basis einer Vergütungsvereibarung nach Stunden erfolgen. Wir klären gern mit Ihnen, welche Abrechnungsmethode für Sie am günstigsten ist.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Kontaktaufnahme keine Kosten verursacht. Die erste Kontaktaufnahme soll vielmehr dazu dienen, den Fall kurz zu erörtern und so die entstehenden Kosten einschätzen zu können. Bietet sich zB eine Erstberatung oder Erstprüfung an? Wird ein konkretes Angebot für die Erstellung eines Vertrages oder sonstigen Dokumentes benötigt? Wünschen Sie Vertretung vor Gericht? Wurden Sie abgemahnt? In all diesen Fällen bieten sich für Sie unterschiedliche Möglichkeiten an, die stets individuell betrachtet werden müssen. Gern erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot.

Der Stundensatz beträgt 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer bei nationaler Rechtswahrnehmung. Lassen Sie sich hiervon nicht abschrecken, denn meist benötigen wir aufgrund unserer Erfahrung weniger Zeit für die Bearbeitung Ihres Falles als wenn zB ein im Urheberrecht unerfahrener Anwalt in die Sache einarbeiten muss. Lasen Sie sich im Rahmen einer Anfrage von unserem Angebot überzeugen!