Der Bundesgerichtshof hob am 17.11.2014 ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln in einem Berufungsverfahren auf und verwies die Sache an das vorinstanzliche Gericht zurück. (Az.: I ZR 177/13) Der Sachverhalt In dem vorliegenden Fall ging es um eine unberechtigte Nutzung eines Gemäldes des Klägers in dem Möbelkatalog der Beklagten. Die streitenden Parteien vereinbarten im Jahr 2008,.
September 4