Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht gliedert sich in das so genannte Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht ist national geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und erfreut sich dank des Schlagwortes „Abmahnung“ steigender (Un-)Beliebtheit.

Die hohe Anzahl von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht begründet sich aus dem gesetzgeberischen Gedanken, der Wettbewerb könne ohne allzu starken staatlichen Einfluss am Besten florieren, so dass Unternehmen es grundsätzlich selbst in der Hand haben, bei unlauterem Wettbewerb gegen Mitbewerber tätig zu werden. Begrenzt wird das sehr weit gefasste Wettbewerbsrecht dabei durch die Rechtsprechung der Gerichte, welche jedoch von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk erheblich voneinander abweichen kann. Dies ist insbesondere im elektronischen Warenverkehr aufgrund des so genannten „fliegenden“ Gerichtsstandes ein Problem, welcher es erlaubt, gegen Wettbewerbshandlungen an dem Ort tätig zu werden, an dem die angebotene Leistung abgerufen werden kann. Im Internet ist dies denknotwendig jeder beliebige Ort, an dem eine Webseite erreichbar ist, so dass sich der Abmahnende grundsätzlich den Ort aussuchen kann, an dem es eine für ihn günstige Rechtsprechung gibt. Dem daraus entstehenden Missbrauch des UWG wird erst nach und nach durch eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung entgegengewirkt.

Die Kanzlei Leineweber wird ausschließlich im Lauterkeitsrecht tätig. Kartellrechtliche Bezüge werden bei einer wettbewerbsrechtlichen Beratung aber selbstverständlich dennoch nicht außer Betracht gelassen.

Sollten Sie Opfer einer Abmahnung geworden sein, steht Ihnen die Kanzlei Leineweber gern rechtsberatend zur Seite. Im Einzelfall wird auch seitens der Kanzlei die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen wahrgenommen.

Gerne übernimmt die Kanzlei Leineweber die rechtliche Ausgestaltung und Überprüfung Ihres Geschäftsauftritts im Internet, damit Sie sich voll und ganz ihrem Geschäft widmen können und Sie Abmahnungen von vorn herein nicht fürchten müssen.