Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Betraf der Medienbegriff früher vornehmlich die Bereiche Rundfunk, Film, Fernsehen und Presse, so hat sich das Anwendungsgebiet des Medienrechts in den letzten Jahren immer mehr auf den Schwerpunkt Neue Medien verlagert.
Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Schlagwortartig sind es vor allem die Schöpfer von Blogs und Podcasts, die sich mit rechtlichen Fragen auseinander setzen müssen, welche zuvor ganze Rechtsabteilungen beschäftigen konnten. Doch die Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfaltspflicht trifft heutzutage jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.
Die Kanzlei Leineweber berät sowohl Einzelpersonen als auch Firmen hinsichtlich ihrer Betätigungen in den Medien, sei es zwecks Überprüfung vorhandener Werke auf ihre Rechtssicherheit, der Abwehr oder Geltendmachung von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen oder der Durchsetzung von Gegendarstellungen.