Urheberrecht

Im Urheberrecht vertreten wir Künstler, Designer, Fotografen und alle weiteren kreativ Tätigen. Wir gestalten und verhandeln Ihre Verträge und sichern eine reibungslose Auswertung durch diese Verträge. Selbstverständlich werden wir auch zur Sicherung von geistigen Eigentumsrechten durch Abmahnungen und notwendige Gerichtsverfahren tätig. Dabei können Sie nicht nur deutschlandweit auf uns zählen. Fälle mit länderabgreifenden Sachverhalten sind keine Seltenheit und können dank guter Kontakte professionell abgewickelt werden.

Die Kenntnisse in der Beratung und Vertretung von Urhebern machen uns auch zu Ihrem richtige Ansprechpartner, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben. Wir blicken auf langjährige Erfahrung im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen zurück. Meist können schon in einer kurzen Beratung der konkret einzuschlagende Weg, die Erfolgsaussichten und das mögliche Ergebnis unserer Tätigkeit abgeklärt werden. Dabei bemühen wir uns, unsere Gebühren so zu gestalten, dass unsere Arbeit für Sie keine weitere Schadenposition sondern einen klaren Mehrwert bietet. Gerichtsverfahren riskieren wir nur dann, wenn es unvermeidlich ist und die Wahrscheinlichkeit eines günstigeren Ausgangs für Sie gegeben ist.

Unsere Kosten im Urheberrecht richten sich bei Streitigkeiten nach dem sog. Streitwert. Dieser liegt im Urheberrecht meist recht hoch. Daher bieten wir Ihnen auch die Variante einer Berechnung der Gebühren nach Stundensatz an. Doch bevor Sie etwas zahlen, besprechen wir mit Ihnen natürlich den für Sie günstigsten Weg. Lohnt sich ein Streit? Ist der Gegner zur Zahlung verpflichtet? Welche Risiken drohen? Diese und weitere Fragen klären wir gern vorab mit Ihnen, natürlich nach unserem Grundsatz: Mandanteninteresse vor Gebühreninteresse!

Wie können wir Ihnen heute helfen?

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Rechtsanwalt

Björn Leineweber

Rosastr. 40-42, 45130 Essen (Rüttenscheid)
Telefon 0201 / 830 1490
Fax: 0201 / 830 14 98