Designrecht

Geschmacksmusteranmeldungen, Leistungsschutz, Lizenzrechte…

 

Als langjähriger Berater des Verbands Deutscher Industriedesigner (VDID) sind uns die speziellen Beratungserfordernisse der Branche bekannt. Oftmals geht es dabei um Fragen der Schutzfähigkeit von Entwürfen, der Behandlung möglichen Plagiatismus und um Vertragsgestaltungen. Mit der steigenden Anzahl angemeldeter Designs wird auch die Recherche vorbestehender Schutzrechte in der Wertschöpfung immer wichtiger.
Aufgrund der mehrjährigen Praxis in diesem Bereich können wir Ihnen bei allen Fragen rund um das „Designrecht“ mit Rat und Tat zur Seite stehen.  Gern ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in einem Erstgespräch den erforderlichen Beratungsaufwand. Übrigens nehmen wir bundesweit Mandate an und beraten auch ausländische Firmen.

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Rechtsanwalt

Björn Leineweber

Alfredstraße 45, 45130 Essen (Rüttenscheid)
Telefon 0201 / 830 1490
Fax: 0201 / 830 14 98